Funk Club Austria
Erster österreichischer Hobbyfunk-Club
A-1012 Wien Postfach 5
Gründung / Zielsetzung / Funkdisziplin / Funkrecht / Beitritt
Das Bundesministerium für Inneres als oberste Vereinsbehörde hat mit Erlaß vom 2. Mai 1978, Zahl 94.034/2-II/6-78 die Bildung des Funk Club Austria als ersten CB-Funkclub Österreichs genehmigt. Seit diesem Tag leitet der Präsident CICERO diesen Club. CICERO ist übrigens auch der Präsident des Dachverbandes der CB-Funkclubs in Österreich, der die Interessen der CB-Funker auch international vertritt. Durch seine Kontakte mit den CB-Dachverbänden in Europa und der Europäischen Kommision in Brüssel ist er über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt.
Interessensvertretung der CB-Freunde
Kameradschaftshilfe der Clubmitglieder auf freiwilliger Basis
Förderung der Einsatzmöglichkeiten von CB-Funkanlagen für Beruf, Sport und Hobby
Förderung der Funkdisziplin
Abhaltung von Veranstaltungen
Vergünstigter Einkauf von CB-Funkanlagen für Mitglieder
Rechtliche Betreuung der Mitglieder in Angelegenheiten des CB-Funks
Kanalbelegung
Kanal
1: Anrufkanal
Kanal 9: Notrufkanal
Kanal 19: Brummi (LKW) Kanal
Kanal 24: Digitale Übertragungen (Packet Radio)
Kanal 25: Digitale Übertragungen (Packet Radio)
Sprechtechnik
Halten Sie sich kurz und lassen Sie auch andere Breaker in Ihre Runde hinein.
Erst hören, dann sprechen, damit Sie nicht ein bestehendes QSO stören.
Denken Sie an Ihren Standort, denn auf einem erhöhten Standort haben Sie in der Regel weit bessere Verbindungen (höhere Santiago- und Radiowerte) zu Ihren Kollegen als umgekehrt.
Vermeiden Sie ein QSO mit einem störenden Gesprächspartner, der versucht, den Funkverkehr durch seine provokante und/oder beleidigende Sprechweise als Dauerredner zu stören, indem Sie das QSO abbrechen oder einen anderen Kanal wählen.
Für die CB-Funker in Österreich ist das Funkrecht im Telekommunikationsgesetz 1997 geregelt. In Österreich ist die Einfuhr, der Besitz und der Betrieb von CB-Funkanlagen anmelde- und gebührenfrei. Die CB-Funkanlagen müssen der Norm ETS 300 135 entsprechen, das bedeutet die Verwendung von 40 Kanälen mit einer Ausgangsleistung von maximal 4 Watt in Frequenzmodulation. Die Verwendung von Funkanlagen, welche dieser Norm nicht entsprechen, sowie die Verwendung von Richtantennen und Leistungsverstärkern ist strafbar.
Um die Seriosität gegenüber unseren Mitgliedern zu wahren erfolgt eine Überprüfung des schriftlich eingereichten Bewerbungsgesuches durch den Mitgliedsausschuß des Funk Club Austria ausschließlich gegen einen einmaligen Unkostenbeitrag von ATS 1.000,-- oder Euro 70,-- auf das Postscheckkonto des Funk Club Austria KtoNr. 1372 500 BLZ 60000.
letzte Änderung
am 30. Mai 1998
Kommentare bitte an CICERO